Aktuelle Infos

 

10.01.2020

 

 

 

Der zweite Lock-Down hat uns erreicht. Es gibt bekanntermaßen Einschränkungen im privaten Bereich und auch die Kindertageseinrichtungen sind betroffen.

 

Was aber bedeuten die Maßnahmen für unser Familienzentrum KunterBund?

 

Wir arbeiten derzeit in einer Notbetreuung! Diese ist auf ein notwendiges und epidemiologisches vertretbares Maß zu begrenzen. Die Höchstzahlen für die Notplätze in unserer Einrichtung (50% der ursprünglichen Aufnahmestruktur) setzen sich wie folgt zusammen: Kindergarten/ 13 Plätze, Krippe/ 8 Plätze, Hort/ 10 Plätze, Schulkindbetreuung/ 10 Plätze.

 

 

Welche Kinder dürfen in der Notbetreuung aufgenommen werden?

 

• Kinder, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung

  in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist

 

• Kinder, bei denen Unterstützungsbedarf oder Sprachförderbedarf besteht

 

• Kinder, die zum kommenden Jahr schulpflichtig sind

 

 

Für welche Berufszweige kann im Einzelfall die Möglichkeit der Kinderbetreuung in einer Notgruppe eröffnet sein?

 

• Beschäftigte Im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich

 

• Beschäftigte Im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

 

• Beschäftigte Im Vollzugsbereich und zur Aufrechterhaltung der Staats- und

  Regierungsfunktionen

 

• Beschäftigte im Bereich der Energieversorgung, Wasserversorgung und Müllentsorgung

 

• Beschäftigte in den Bereichen Ernährung und Hygiene

 

• Beschäftigte im Bereich Informationstechnik und Telekommunikation

 

• Beschäftigte im Bereich Finanzen

 

• Beschäftigte im Bereich Transport, Verkehr, Medien und Kultur

 

 

Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sind sämtliche andere Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.

 

 

Helfen Sie alle mit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen! Gemeinsam schaffen wir das und können uns vielleicht schon bald „ohne“ Abstand begegnen uns austauschen. Bleiben Sie gesund!